Rechtsprechung
   VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47182
VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19.NW (https://dejure.org/2020,47182)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.01.2020 - 4 K 708/19.NW (https://dejure.org/2020,47182)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 4 K 708/19.NW (https://dejure.org/2020,47182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 Nr 1 LWG RP, § 22 Abs 1 Nr 1 LWG RP
    Einschränkung des Gemeingebrauchs eines Gewässers aufgrund von Gefahren; Recht auf Selbstgefährdung eines Kanusportlers

  • esovgrp.de

    GG Art 2,GG Art 2 Abs 1,LWG § 22,LWG § 22 Abs 1,LWG § 22 Abs 1 Nr 1,LWG § 23,LWG § 23 Abs 1,LWG § 23 Abs 1 Nr 1
    Allgemeinverfügung, Astbruch, Bach, Baumbruch, Boot, Bootsfahrt, Einschränkung, Ermessen, Ermessensfehler, Fluss, Freizeitsport, Gefahr, Gefährdung, Gemeingebrauch, Gewässer, Kanu, Recht auf Selbstgefährdung, Selbstgefährdung, Sicherheit, Verbot, Verkehrssicherheit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 C 10604/00

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung (RVO) betreffend das Bootsverkehrverbot auf

    Auszug aus VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19
    43 2. Auch die erkennende Kammer kommt zu dem Ergebnis, dass der Beklagte sein ihm nach § 23 Abs. 1 LWG bei der Anordnung von Beschränkungen zustehendes Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, weil er die Belange des Klägers an der Ausübung des Kanusports unter dem Aspekt eines aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Rechts auf Selbstgefährdung, das die Kammer schon im Urteil vom 24. Januar 2019 als Einschränkung der behördlichen Befugnis zur Gefahrenabwehr erkannt hat, nicht im Rahmen der anzustellenden Verhältnismäßigkeitsprüfung beachtet hat (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 C 10604/00 -, juris Rn. 32 ff).

    Der Beklagte hat damit gar nicht zur Kenntnis genommen, dass die von der Kammer im Urteil vom 24. Januar 2019 dargelegten Voraussetzungen für eine Eigengefährdung der Kanusportler, der sich der Staat nicht im Wege der Gefahrenabwehr entgegenstellen darf, bei volljährigen Kanusportlern, die sich der Gefahren auf dem G... in diesem Flussabschnitt bewusst sind und die dennoch diese Gefahren als für sich beherrschbar in Kauf nehmen, vorliegen und eine Einschränkung des mit der Allgemeinverfügung verhängten Verbots erfordern können (so auch in Bezug auf die Belange der Sportausübung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 C 10604/00 -, juris Rn. 32 ff).

    So hat der Kläger eine Vielzahl von möglichen Kriterien für die Bestimmung eines eingeschränkten Nutzerkreises und auch von Maßnahmen zur Minderung des Gefahrenpotenzials beim Befahren des Flusses genannt, die der Beklage auf Wirksamkeit der Gefahrenabwehr, Praktikabilität und Erforderlichkeit zu prüfen hat (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 C 10604/00 -, juris, Rn. 50).

  • VG Neustadt, 09.05.2017 - 3 L 504/17

    Baumfällungen am Glan zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze bei Odenbach bis

    Auszug aus VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19
    jedoch mit Beschluss vom 9. Mai 2017 - 3 L 504/17.NW - die beabsichtigten Baumfällungen und Rückschnittarbeiten an dem betreffenden Flussabschnitt des G..., weil die geplanten Maßnahmen gegen das Fäll- und Rückschnittverbot des § 39 Abs. 5 BNatSchG verstießen und daher zwischen dem 1. März und 30. September 2017 unzulässig seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96

    Gewässerbenutzung: Gemeingebrauch - Klagebefugnis - Tauchverbot - Recht auf

    Auszug aus VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19
    Insoweit war aus den im Urteil dargelegten Gründen weder zu erkennen, dass bei einem solchen Kanuverkehr für jedermann auf dem als familientauglich und für Schulausflüge beworben Kanuwanderweg G... eine Ausübung des Kanusports nur im Wege der Eigengefährdung erfolgt, gegen die ein Eischreiten zu Gefahrenabwehrzwecken nicht zulässig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 1997 - 8 S 2683/96, juris; Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Januar 2019, S. 12, 13 UA m.w.N.).
  • VG Neustadt, 24.01.2019 - 4 K 968/18

    Kanuverbot auf dem Glan rechtmäßig

    Auszug aus VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19
    Die Kammer verweist insoweit auf die Begründung ihres Urteils vom 24. Januar 2019 - 4 K 968/18.NW - (S. 9 bis 13 UA), die den Beteiligten bekannt sind, nachdem der Beklagte im Widerspruchsverfahren die Erwägungen der Kammer mitgeteilt und diese wörtlich im Widerspruchsbescheid übernommen hat.
  • VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung mit Badeverbot

    Eine Einschränkung des Gemeingebrauchs gestützt auf eine Gefahr für Leben und Gesundheit beim Baden setzt voraus, dass beim Baden im betreffenden Gewässer eine besondere, über das allgemeine Lebensrisiko bei Ausübung des Gemeingebrauchs hinausgehende Gefahr vorliegt (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 23.01.2020 - 4 K 708/19.NW -, juris).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2023 - 3 K 4715/21
    Eine Einschränkung des Gemeingebrauchs gestützt auf eine Gefahr für Leben und Gesundheit beim Baden setzt voraus, dass beim Baden im betreffenden Gewässer eine besondere, über das allgemeine Lebensrisiko bei Ausübung des Gemeingebrauchs hinausgehende Gefahr vorliegt (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 23.01.2020 - 4 K 708/19.NW -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht